Steiermark
Informationen zur Beantragung einer Wahlkarte
Schriftliche Beantragung:
· bis spätestens Mittwoch, 05. Juni 2024
· Glaubhaftmachung Ihrer Identität durch Angabe der Passnummer oder Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises
· bei einer elektronischen Antragsstellung mittels qualifizierter, elektronischer Signatur benötigen Sie keine weiteren Dokumente
über das Portal meinewahlkarte.at
oder mittels Abgabe der Anforderungskarte (erfolgt mit Zustellung der amtlichen Wahlinformation)
Mündliche Beantragung (nicht telefonisch) vor Ort im Gemeindeamt Ottendorf:
· bis spätestens Freitag, 07. Juni 2024 12:00 Uhr
· Glaubhaftmachung Ihrer Identität durch Vorlage eines amtliches Lichtbildausweises
Anspruch auf Ausstellung:
· wenn Sie sich am Wahltag voraussichtlich nicht am Ort Ihrer Eintragung in das Wählerverzeichnis aufhalten werden
· weil das zuständige Wahllokal nicht behindertengerecht ist
aufgrund mangelnder Geh- und Transportfähigkeit
Zum elektronischen Wahlkartenantrag >>
08.05.2024
Text und Bilder aus: https://www.ottendorf-rittschein.steiermark.at
| A| A